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Neues aus Berlin: IT-Sicherheitsgesetz und Bundesdatenschutzbehörde

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Gleich zwei neue Gesetzesvorhaben im Bereich Datenschutz hat die Bundesregierung in diesen Tagen in Berlin auf den Weg gebracht. Vor allem die Regelungen zur Bundesdatenschutzbehörde stoßen dabei jedoch noch immer auf Kritik.

IT-Sicherheitsgesetz

Der letzte Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes wurde von Datenschützern zu Recht noch stark kritisiert. Erfreulicherweise enthält der überarbeitete Entwurf, der jetzt vom Kabinett beschlossen wurde, keine Regelungen mehr zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Das Justizministerium konnte sich in dieser Sache glücklicherweise gegen das Innenministerium durchsetzen. Einige weitere Punkte bleiben aber dennoch in der Kritik.

Man wagt es kaum zu hoffen, aber vielleicht findet in Berlin tatsächlich ein Umdenkprozess statt. Immerhin wurde kürzlich auch im Gesetz zur PKW-Maut auf die ursprünglich geplante mehrmonatige Speicherung von Bewegungsprofilen verzichtet.

Bundesdatenschutzbehörde

Weniger erfreulich ist der Bundesregierung der neue Entwurf zur Bundesdatenschutzbehörde gelungen. Auf massiven Druck der EU hatte sich die Bundesregierung in diesem Jahr endlich mit dem Thema „Unabhängige Datenschutzaufsicht auf Bundesebene“ befasst. Der Gesetzentwurf war grundsätzlich begrüßt worden, die Experten hatten bei der Anhörung im Bundestag aber auch etliche Kritikpunkte zu bemängeln. Unter anderem wurden dabei die geringe Personaldecke und die Wahl der Person der Bundesdatenschutzbeauftragten thematisiert.

In einem Punkt hat sich die Bundesregierung jetzt immerhin etwas bewegt. Es geht dabei um die Möglichkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten, in Verfahren als Zeugin auszusagen. Hier wurde die Regelung von “im Einvernehmen mit der Bundesregierung“ zu “im Benehmen” geändert. Eine leichte Stärkung der Eigenverantwortung in diesem Punkt, aber sicherlich kein Meilenstein. Nach wie vor muss die Datenschutzbeauftragte mit der Regierung Rücksprache halten, wenn deren Belange betroffen sind.

Die Position bezeichnet die geplante Regelung nicht zu Unrecht als “Maulkorb-Erlass”. Hier gibt es also noch viel zu tun, bis die Datenschutzbeauftragte tatsächlich unabhängig agieren kann.

 


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